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Europäischer Rechnungshof |
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Geschrieben von Sven Schneider
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Montag, 15. Februar 2010 |
Der Europäische Rechnungshof als unabhängiges Prüforgan der Finanzkontrolle in der Europäischen Union (EU) entstand mit dem Anwachsen der Europäischen Gemeinschaft (EG) in den 1970er Jahren. Als 1973 Großbritannien, Dänemark und Irland in die Gemeinschaft aufgenommen wurde, begann die Diskussion zur Gründung einer unabhängigen Institution der Finanzkontrolle sich zu intensivieren. Jedoch erst mit dem Vertrag zur Änderung bestimmter Haushaltsvorschriften 22. Juli 1975 wurde der Europäische Rechnungshof als Institution etabliert. Mit der Ratifikation der Mitgliedsstaaten 1977 trat der Vertrag in Kraft und der Rechnungshof nahm schon am 25. Oktober 1977 seine Arbeit als externer Finanzkontrolleur auf. In den folgenden Jahren erweiterten und stärkten die Verträge von Maastricht und Amsterdam den Prüfungsauftrag des Hofes z.B. auf Themen wie die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Außerdem ging mit dem Vertrag von Maastricht der Status als Organ der EU, ähnlich dem Parlament oder der Kommission, um so die Unabhängigkeit des Hofes zu stärken. Zudem steht dem Rechnungshof seither das Recht zu vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage einzureichen. Neben der beständigen Erweiterung des Prüfungsauftrages definierten die neuen Verträge, einschließlich des Vertrages von Nizza, auch die Organisationsstruktur des Rechnungshofes. Heute entsenden alle Mitgliedsstaaten der EU jeweils ein Mitglied in das Führungsgremium des Hofes, die vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit gewählt und durch eine Anhörung vor dem Haushaltsausschuss des Parlaments bestätigt werden. Obwohl die Mitbestimmung des Parlaments nicht rechtlich bindend ist, gilt allerdings als erwiesen, das bisher kein Kandidat explizit gegen das Parlament eingesetzt wurde. Eine Wiederernennung kann erfolgen, während die Abberufung nur durch Antrag des Hofes und Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes möglich ist. Aktuell sind 27 Mitglieder im Kollegium des Rechnungshofes und spiegeln damit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wider. Aus ihrer Mitte wählen die Vertreter der einzelnen Staaten einen Präsidenten, der in der Position als primus inter pares zu verstehen ist. In 2010 hat weiterhin der Portuguise Vítor Caldeira das Amt inne. Neben dem Führungspersonal und durch die beständige Vergrößerung der Europäischen Union bzw. die Kompetenzerweiterung wuchs auch das Personal des Hofes beständig an. 2005 waren 300 Prüfer und 252 Verwaltungsangestellte am luxemburgischen Sitz der Institution tätig, inzwischen sind es insgesamt 800 Mitarbeiter. Außerdem befinden sich weitere Verwaltungsgebäude in der Bauphase. Inhaltlich spiegelt sich die Arbeit des Rechnungshofes in den einzelnen Prüfgruppen wieder. Unter Leitung der jeweiligen Mitglieder werden die unterschiedlichen Politikbereiche der EU bzw. Verwaltungs- und interne Aufgaben durch diese Prüfgruppen abgedeckt: • Prüfgruppe I – Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen • Prüfgruppe II – Strukturpolitische Maßnahmen, Verkehr, Forschung und Energie • Prüfgruppe III – Externe Politikbereiche • Prüfgruppe IV – Einnahmen, Bankaktivitäten, Verwaltungsausgaben, Organe und Einrichtungen der Union und interne Politikbereiche • Gruppe CEAD – Koordinierung, Kommunikation, Evaluierung, Qualitätssicherung, Entwicklung • Verwaltungsausschuss
In diesem Kontext ist die Hauptaufgabe des Rechnungshofes im Sinne der Kontrolle der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes der EU zu verstehen. Zudem soll der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung prüfen. Somit versteht sich die Institution als Bewahrer der Transparenz in der EU. Um diese zu gewährleisten werden Prüfungen der Bücher von Einrichtungen und Personen, die Gelder der EU verwalten, durchgeführt, was oft auch vor Ort in den Mitgliedsstaaten geschieht. Darauf folgt ein umfassender Bericht, der der Kommission und auch den Mitgliedsstaaten die möglichen Probleme aufzeigt. Zentral im Berichtswesen des Hofes ist die Vorlage des jährlichen Prüfberichts über das abgeschlossene Haushaltsjahr beim Europäischen Parlament. Nach Durchsicht des Berichtes beschließt das Parlament gewöhnlich erst die Verwendung der Haushaltsmittel durch die Kommission zu billigen. Neben dem jährlichen Prüfbericht werden bei ordnungsgemäßer Mittelverwendung auch Erklärungen über die Zuverlässigkeit dem Europäischen Rat und dem Parlament vorgelegt und schließlich nimmt der Hof unregelmäßig Stellung zu EU-Finanzvorschriften und Maßnahmen der Betrugsbekämpfung.(SSCH) Quellen: Europäische Union (Hrsg.): Institutionen der Europäischen Union und andere Organe, Europäischer Rechnungshof, Internet: http://europa.eu/institutions/inst/auditors/index_de.htm, Stand: 10.02.2010. Europäischer Rechnungshof (Hrsg.): Wir über uns, Organisation, Organigramm, Internet: http://eca.europa.eu/portal/page/portal/aboutus/PresidentandMembers/organisationchart, Stand: 10.02.2010. Freytag, M. : Der Europäische Rechnungshof, Institution, Funktion und politische Wirkung, Tübingen, 2003.
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